Was darf ein Youtuber im Internet veröffentlichen, welche Symbole sind auf Demonstrationen erlaubt und welche Meinungen sind noch durch das Grundgesetz gedeckt?
Aus ihrer Praxis berichteten Juristinnen vom Verein „Grundgesetz verstehen“ in den Klassen der Fachoberschule (FOS) über die Rechte aber auch Grenzen, die unser Grundgesetz vorgibt. Im Fach Politik bei Herrn Thomas Becker standen Christine Stefaniak, Luisa Biedermann und Catharina Woitschik Rede und Antwort. Sie sind als Referendarinnen bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig tätig.
Aus ihrem Alltag konnten sie im Austausch mit SchülerInnen der Klasse 11 und 12 konkrete Fragen zur Meinungsfreiheit beantworten und reale Fälle besprechen, die unser Grundgesetz für alle definiert.
Die Juristinnen von „Grundgesetz verstehen“ besuchten die Heinrich-Büssing-Schule Ende Januar. Der Verein arbeitet ehrenamtlich. Die Besuche im Unterricht finden deutschlandweit statt und sind für jede Klasse kostenlos.
Mehr Infos auf: https://www.grundgesetzverstehen.de/