Schulbuchausleihe

Lernmittelleihe

An unserer Schule können die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig.

Wenn Sie an dem Ausleihverfahren teilnehmen möchten, bitten wir Sie die Anmeldung bis zum unten angegebenen Datum durchzuführen. Eine Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich. Für das Entgelt der Ausleihe muss das unten angegeben Datum eingehalten werden.

Erst ab dem unten angegebenem Datum können für die Schulformen die Bücherlisten eingesehen und ausgeliehen werden. Außerdem sind erst ab diesem Zeitpunkt sind die Bücherlisten auf dem aktuellen Stand für das folgende Schuljahr.
 

Beginn der Anmeldung zur Ausleihe:15.05.2024
Schuljahr:2024 / 2025
Späteste Anmeldung:01.07.2024 (Mechatronik Klasse 11: 15.07.2024)
Späteste Überweisung:15.07.2024


Wer diese Fristen nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen.

 

Einige Bücher, Arbeitshefte oder Endgeräte können nicht ausgeliehen werden, sondern müssen im Handel käuflich erworben werden.

In einigen Schulformen werden möglicherweise nicht alle aufgeführten Bücher benötigt, z.B. werden im Beruflichen Gymnasium die Spanischbücher zur Ausleihe angezeigt. Wer allerdings nicht am Spanischunterricht teilnimmt, weil die Verpflichtung zur zweiten Fremdsprache schon erfüllt ist, benötigt die Bücher natürlich nicht.

Auf den Bücherlisten sind neben den Ladenpreisen auch das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt (bei einjähriger Ausleihe 38 % des Ladenpreises, bei mehrjähriger Ausleihe 50 % des Ladenpreises) angegeben. Die zu entrichtende Gebühr wird am Ende des Anmeldevorgangs mitgeteilt und ist individuell an die Auswahl angepasst. Die Zahlungsinformationen werden Ihnen ebenfalls am Ende des Anmeldevorgangs angezeigt.

Die Überweisung erfolgt bitte auf folgendes Konto:

 Empfänger (Schule)
 HBS BS
 IBAN
 DE63 2505 0000 0000 5198 50
 BIC
 NOLADE2HXXX
 Geldinstitut
 Nord/LB

 Im Zahlungsvordruck unbedingt angeben:

 Schulbuchausleihe, Name und Vorname (der Schülerin/des Schülers), Klasse

Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt sind Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem:

  • Sozialgesetzbuch Zweites Buch — Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Sozialgesetzbuch Achtes Buch — Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder)
  • Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe
  • § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)
  • Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG)
  • Asylbewerberleistungsgesetz.

Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen möchten, müssen Sie sich ebenfalls zu dem Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers nachweisen. Falls Sie dies nicht tun, entscheiden Sie sich damit, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.
Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern können während der Anmeldung einen Antrag auf Ermäßigung des Entgelts stellen (z.Zt. 20% Ermäßigung vom Entgelt). Der Nachweis muss der Schule zusammen mit Anmeldung zur Ausleihe vorgelegt werden, z.B. durch Vorlage der Schülerausweise oder entsprechender Bescheinigungen.